Toilettenwagen Hofeneder

Nutzungsbedingungen

 

 

1.    Der Vermieter sorgt für die einwandfreie Funktion des Wagens zum Zeitpunkt der Übergabe.

 

2.    Die Anfahrt zum Festplatz, Aufstellung und Rückfahrt nach  Mögling übernimmt der Veranstalter. Der Rücktransport hat spätestens zwei Tage nach Veranstaltungsende zu erfolgen.

 

3.    Für die Betreuung während der Benutzungsdauer ist allein der
Veranstalter zuständig.

 

4.    Für ordnungsgemäße Reinigung ist der Veranstalter zuständig.
– Toiletten, Waschbecken, Wände, Türen und Spiegel reinigen
– Boden wischen
keine Reinigung mit Hochdruckreiniger
– Abfalleimer leeren und reinigen

 

5.    Nicht durchgeführte bzw. unvollständige Reinigung wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

6.    Die Mietgebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

7.    Die tatsächliche Dauer der Veranstaltung gilt als Berechnungsgrundlage.

 

8.    Für jegliche Schäden (Reparaturen, fehlende Teile) haftet der Veranstalter.

 

9.    Schäden am Toilettenwagen sind unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Der nachfolgende Mieter möchte wie Sie einen Wagen ohne Mängel übernehmen.

 

10.          Abweichende Vereinbarungen sind mit dem Vermieter gesondert   zu vereinbaren.

 

 

 

Philipp Hofeneder